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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05   

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https://dejure.org/2010,122532
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05 (https://dejure.org/2010,122532)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 6 U 91/05 (https://dejure.org/2010,122532)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 6 U 91/05 (https://dejure.org/2010,122532)
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  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Der Grund dafür liegt darin, dass es kein für eine berufliche Hebe- und Tragebelastung typisches und damit eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild gibt, sondern dass die auch in der Allgemeinbevölkerung ohne eine entsprechende Exposition weit verbreiteten bandscheibenbedingten Erkrankungen (sog Volkskrankheiten ) auf einem Bündel von Ursachen ("multifaktorielles Geschehen") beruhen (BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Rn 16, vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 - Rnr 12 sowie Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des HVBG eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe, von Bolm-Audorff ua, veröffentlicht in "Trauma und Berufskrankheit" 2005, S. 211 ff, S. 212, im folgenden zitiert als Konsensempfehlungen).

    Aus der Vielfalt dieser Verursachungsmöglichkeiten folgt, dass sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen bandscheibenbedingter Erkrankung und beruflicher Belastung nicht im Wege des Anscheinsbeweises, sondern medizinisch begründen lassen muss (BSG Urteil vom 27. Juni 2006, aaO; Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 2000 - Breithaupt 2000, 818, 821).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Der Grund dafür liegt darin, dass es kein für eine berufliche Hebe- und Tragebelastung typisches und damit eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild gibt, sondern dass die auch in der Allgemeinbevölkerung ohne eine entsprechende Exposition weit verbreiteten bandscheibenbedingten Erkrankungen (sog Volkskrankheiten ) auf einem Bündel von Ursachen ("multifaktorielles Geschehen") beruhen (BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Rn 16, vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 - Rnr 12 sowie Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des HVBG eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe, von Bolm-Audorff ua, veröffentlicht in "Trauma und Berufskrankheit" 2005, S. 211 ff, S. 212, im folgenden zitiert als Konsensempfehlungen).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 6 U 111/04

    Wettbewerbsverstoß durch berufsrechtswidriges Verhalten: Durchführung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Es kann deshalb dahinstehen, ob den Konsensempfehlungen bei der Prüfung des Ursachenzusammenhangs gefolgt werden könnte, denn die Empfehlungen enthalten keine wissenschaftlichen Forschungsergebnisse und erst recht nicht eine ärztlich-wissenschaftliche Lehrmeinung, die der Senat zu berücksichtigen hätte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. September 2008 - L 6 U 111/04).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Allein das Vorliegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS und einer beruflichen Exposition, die geeignet ist, diese Krankheit zu verursachen, begründen allerdings keinen Anscheinsbeweis und damit noch nicht die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Verursachung (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 = SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 6 U 170/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 6 U 91/05
    Der Senat hält das Erfordernis einer Begleitspondylose als Hinweis auf eine Reaktion auf langjährige Belastungen nach wie vor für plausibel, auch wenn dieses lediglich ein Kriterium unter anderen darstellt (Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 2007 - L 6 U 170/05).
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